Tombola Bewilligungen - Gelbe Tombolalose auf Schnur als Kranz

Bewilligungen bei Tombolas

Veranstalten Sie demnächst ein Glücksspiel wie eine Tombola, eine Lotterie oder ein Bingo?

Dann sollten Sie sich vorab über die gesetzlichen Vorgaben informieren. Glücksspiele unterliegen den Gesetzten und Vorgaben des jeweiligen Kantons, in welchem sie stattfinden. Als Veranstalter ist es Ihre Pflicht, sich im voraus zu informieren, welche Anforderungen Sie einzuhalten haben. Um Ihnen diesen Schritt zu erleichtern, haben wir unten sämtliche Schweizer Kantone aufgelistet. Klicken Sie auf den gewünschten Kanton, um an weitere Informationen zu gelangen. In der Regel finden Sie alle notwendigen Informationen auch auf der Website des Kantons.

Es gibt auch Kantone, welche keine Regelungen für Glücksspiele vorschreiben. In diesen Fällen empfehlen wir eine Gewinnsumme von mindestens 15% des Tombola-Umsatzes einzuplanen. Auch kleinere Tombolas (bspw. an einer Familienfeier) haben oftmals keine gesetzlichen Vorgaben, da der Tombola-Umsatz schlichtweg zu gering ist.

Als offizielle Tombolalos-Druckerei sind wir seit 1982 befugt, Tombolalose für bewilligungspflichtige Tombolas zu produzieren.
Gerne stehen wir Ihnen bei Ihrem Projekt beratend zur Seite.

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