Allg. Liefer- und Zahlungsbedingungen
1. Geltungsbereich
In der grafischen Branche gelten allgemein die nachfolgenden Liefer- und Zahlungsbedingungen, soweit nicht schriftlich andere Vereinbarungen getroffen werden.
2. Offerten
Die offerierten oder bestätigten Preise sind stets Nettopreise.
Sie verstehen sich vorbehältlich eventueller Materialpreisaufschläge oder gesamtarbeitsvertraglicher Lohnerhöhungen, die vor Auftragsbeendigung eintreten können.
3. Preise
Die offerierten oder bestätigten Preise sind stets Nettopreise.
Sie verstehen sich vorbehältlich eventueller Materialpreisaufschläge oder gesamtarbeitsvertraglicher Lohnerhöhungen, die vor Auftragsbeendigung eintreten können.
4. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Skontoabzug zu erfolgen.
Der Drucker kann auch nach Bestellungsannahme Zahlungsgarantien verlangen. Unterbleiben diese, so kann die weitere Auftragsbearbeitung eingestellt werden, wobei die aufgelaufenen Kosten ohne Verzug fällig werden. Bedingen Aufträge die Bindung grösserer Geldmittel, entweder für Material und Fremdarbeiten oder weil sich die Auftragsabwicklung über mehr als zwei Monate hinzieht, so ist der Drucker berechtigt, Vorauszahlung zur Deckung seiner Aufwendung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlungen und deren Fälligkeit sind in der Auftragsbestätigung festzulegen.
Auf Verlangen des Bestellers eingekaufte Papiere und Kartons, die nicht innerhalb von drei Monaten zur Verwendung gelangen, werden vom Drucker unter Belastung der damit verbundenen Umtriebe fakturiert.
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt das Druckerzeugnis Eigentum der Druckerei.
Bestellungen unter Fr. 100.– werden per Nachnahme verschickt.
Kleinmengenzuschlag Fr. 15.–
5. Lieferfristen
Fest zugesicherte Liefertermine gelten nur, wenn die erforderlichen Unterlagen (Vorlagen, Manuskripte oder Datenträger, Gut zum Druck usw.) vereinbarungsgemäß beim Drucker eintreffen. Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit dem Tage des Eingangs der Druckunterlagen beim Drucker und enden mit dem Tage, an dem die Drucksachen die Druckerei verlassen.
Wird das «Gut zum Druck» nicht innerhalb der festgesetzten Frist erteilt, so ist der Drucker nicht mehr an die vereinbarte Lieferfrist gebunden. Überschreitungen des Liefertermins bzw. Nichteinhaltung der Lieferfrist, für welche den Drucker kein Verschulden trifft (z.B. Betriebsstörungen, verursacht durch Arbeitsniederlegung oder Streik, Maschinenschäden, Aussperrung, Strommangel, Mangel an Rohmaterial sowie alle Fälle höherer Gewalt) berechtigen den Besteller nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder den Drucker für etwa entstandenen Schaden verantwortlich zu machen.
6. Abnahmeverzug
Nimmt der Besteller dieWare nicht innerhalb angemessener Frist nach avisierter Fertigstellungsanzeige ab, so ist der Drucker berechtigt, die Ware zu fakturieren und sie auf Rechnung des Auftraggebers selbst auf Lager zu nehmen oder auswärts einzulagern.
7. Skizzen, Entwürfe
Skizzen, Entwürfe, Originale und digitale Arbeiten werden berechnet, auch wenn kein entsprechender Druckauftrag erteilt wird. Das Urheberrecht an derartigen Vorlagen richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
8. Reproduktionsrecht
Die Reproduktion und der Druck aller vom Auftraggeber dem Drucker zur Verfügung gestellten Vorlagen, Klischees, Muster und dergleichen erfolgt unter der Voraussetzung, daß der Besteller die entsprechenden Reproduktionsrechte besitzt.
9. Reproduktionsunterlagen, Daten, Werkzeuge
Die von einer Druckerei erstellten Reproduktionsunterlagen (fotografische Aufnahmen, Datenträger, Satz, Montagen, Druckplatten usw.) und Werkzeuge (Stanzformen, Prägeplatten usw.) bleiben Eigentum der Druckerei.
10. Mehraufwand
Vom Besteller Verursachter Mehraufwand infolge Vorlagen- und Manuskriptbereinigungen bzw. –überarbeitung sowie nach dem «Gut zum Druck“ verlangte Änderungen, die einen Mehraufwand nach sich ziehen, werden gesondert und zusätzlich verrechnet.
11. Autorkorrekturen
Autorkorrekturen (nachträgliche Textänderungen, Bildumstellungen, Änderungen am Umbruch, Datenhandling und dergleichen) sind in den offerierten Preisen nicht enthalten und werden nach aufgewendeter Zeit zusätzlich berechnet.